Unsere Anstellungsbedingungen
gültig per 1. Juni 2026
Geltungsbereich
Verein: Unter dem Namen SWIM EVENTS besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, der u.a. Schwimmkurse auf verschiedenen Stufen anbietet. Die Kurse finden teilweise unregelmässig statt, u.a. während den Schulferien.
Die Arbeitnehmenden werden durch die Unterzeichnung des Vertrages nicht Vereinsmitglied.
Geltungsbereich: Diese Anstellungsbedingungen gelten für alle Mitarbeitenden der SWIM EVENTS und behalten Gültigkeit bis auf Widerruf. Sie bilden integrierenden Bestandteil des Arbeitsvertrages, in welchem Ausnahmen zusätzlich vereinbart werden können. Sämtliche abweichenden Vereinbarungen bedürfen schriftlicher Form. Die in den Anstel-lungsbedingungen erwähnten Zusatzreglemente können durch alle Mitarbeitenden bei der SchulleiterIn eingesehen werden. Sie bilden integrierenden Bestandteil dieser Anstellungs-bedingungen. Für Fragen, welche nicht durch diese Anstellungsbedingungen, einen Arbeitsvertrag oder sonstige Vereinbarungen geregelt sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
Den Mitarbeitenden auf Stundenbasis wird ein Auszug der vorliegenden Anstellungsbedingungen abgegeben.
Exklusivität und Treuepflicht
Treue- und Sorgfaltspflicht: Die übertragene Arbeit ist sorgfältig auszuführen und die berechtigten Interessen SWIM EVENTS sind in guten Treuen zu wahren. Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleibt der oder die Mitarbeitende zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit es zur Wahrung der berechtigten Interessen SWIM EVENTS erforderlich ist.
Exklusivität: Jede Betätigung, welche SWIM EVENTS konkurriert oder die Arbeitsleistung beeinträchtigt, hat die Arbeitnehmende SWIM EVENTS im Vorfeld zu informieren. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit darf gesamthaft nicht überschritten werden.
Arbeitsvertrag
Mit allen Mitarbeitenden wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Dieser enthält mindestens folgende Angaben:
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsort
- Lohn
- Vertragsbestandteile
- allfällige besondere Vereinbarungen
Aus betrieblichen Gründen kann jedem Mitarbeitenden vorübergehend eine andere ihm zumutbare Arbeit übertragen werden, die nicht zu seinen normalen arbeitsvertraglichen Aufgaben gehört. Dasselbe gilt für die vorübergehende Zuteilung eines anderen Arbeitsorts.
Angebote SWIM EVENTS
Quartalskurse: Swim Events führt Quartalskurse durch. Die Anzahl Lektionen des ganzen Kurses ist abhängig von effektiv möglichen Durchführungen, die aufgrund von Feiertagen unterschiedlich ausfallen können. In der Regel handelt es sich um 8 bis 10 Lektionen pro Quartal. Eine Lektion dauert dabei 45 Minuten. Der vergütete Arbeitsaufwand für die Administration und Kommunikation beträgt anteilmässig 2.5 Stunden pro Kurs.
Intensivkurse: Swim Events führt Intensivkurse durch. Die Anzahl Lektionen des ganzen Kurses ist abhängig von effektiv möglichen Durchführungen, die aufgrund von Feiertagen unterschiedlich ausfallen können. In der Regel handelt es sich um 5 bis 6 Tage pro Woche. Eine Lektion dauert dabei 45 Minuten. Der vergütete Arbeitsaufwand für die Administration und Kommunikation beträgt anteilmässig 1.25 Stunden pro Kurs.
Privatkurse: Privatkurse werden individuell bezgl. Zeit und Dauer festgelegt. Eine Lektion dauert dabei 45 Minuten. Der vergütete Arbeitsaufwand für die Administration und Kommunikation beträgt anteilmässig 2.5 Stunden pro Kurs.
Aquakurse: Swim Events führt Aqua-fitness Kurse durch. Die Anzahl Lektionen des ganzen Kurses ist abhängig von effektiv möglichen Durchführungen, die aufgrund von Feiertagen unterschiedlich ausfallen können. In der Regel handelt es sich um 12 bis 14 Lektionen pro Periode. Eine Lektion dauert dabei 45 Minuten. Der vergütete Arbeitsaufwand für die Administration und Kommunikation beträgt anteilmässig 2.5 Stunden pro Kurs.
Einstufung
Einstufungen: SWIM EVENTS kennt folgende Einstufung der Kursleitung.
- Basic: Keine oder wenig Erfahrung notwendig, aber abgeschlossene Ausbildung SLRG-Basic + BLS-AED und Plus Pool innert einem Jahr;
- Basic PLUS: Breite Kursleitungserfahrung (mind. 2 Jahre mit mind. 3 QK und 3 IK) + SLRG Plus + aqua-basic und / oder J&S Grundkurs Schwimmen) oder PH-Bachelor ohne oder wenig Erfahrung;
- Advanced: Vertiefte, mehrjährige Kursleitungserfahrung + SLRG Plus + absolvierte Weiterbildung aqua-kids und/oder Schwimmleiter B oder PH-Bachelor mit mehrjähriger Erfahrung;
- Experienced: Langjährige, Kursleitungserfahrung + SLRG Plus + absolvierte Weiterbildung aqua-prim / aqua-adults und/oder Schwimmleiter A;
- Master: Langjährige, breite Kursleitungserfahrung + SLRG Plus + absolvierte Ausbildung als Schwimminstruktor-/in und/oder Schwimmsportlehrperson (SSL) mit eidg. Fachausweis.
Die Einteilung bei Aquafitnesskursen erfolgt auf Ermessen der Geschäftsführung.
Das SLRG-Zertifikat muss jeweils einen gültigen Status aufweisen. Die Aktualisierung liegt in der Verantwortung der Arbeitnehmenden.
Die Einstufung der Kursleitung erfolgt grundsätzlich durch SWIM EVENTS auf Basis der Qualifikationen, den erbrachten Leistungen sowie der gezeigten Leistungsbereitschaft.
SWIM EVENTS behält sich vor, individuelle Anpassungen vorzunehmen. Ein Wechsel erfolgt immer auf das Folgejahr.
Arbeitszeit, Stundenrapport und Einsatzplanung
Die Normalarbeitszeit beträgt für vollzeitbeschäftigte Mitarbeitende 42 Wochenstunden.
Rapportierung: Die Arbeitnehmenden rapportieren ihre geleisteten Stunden bis zum 3. Arbeitstag der Folgemonats in der durch SWIM EVENTS vorgebebenen Form.
Einsatzplanung: Die Arbeitnehmenden erhalten jeweils im Vorfeld schriftlich eine Einsatzplanung, die sie zu bestätigen haben. Die Bestätigung der Einsatzplanung verpflichtet die Arbeitnehmenden, die entsprechenden Kurse durchzuführen.
Kann der/die Arbeitnehmende vorgesehene Einsätze nicht oder nur teilweise leisten, können nur Entschädigungsansprüche für die effektiv geleisteten Einsätze geltend gemacht werden.
Kranken-, Unfall-, und Berufliche Vorsorgeversicherung
Die Einzelheiten zu den folgenden Leistungen werden durch den Versicherungsgeber direkt bestimmt und können dort eingesehen werden.
Krankentaggeld: SWIM EVENTS schliesst eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung ab.
Unfallversicherung: Gegen die Folgen von Berufsunfällen und –krankheiten sowie Nichtbetriebsunfall sind die Mitarbeitenden nach den Vorschriften des UVG versichert.
Lohn und Lohnbestandteile
Stundenlohn Kursleitung: Im Bruttostundensatz für die Kursleitung ist der Zeitaufwand für den Kurs selbst und für die Vor- und Nachbereitung der Kurse inbegriffen. Weiter sind auch allfällige Materialtransporte mit dem Privatfahrzeug im Stundenansatz enthalten. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Ausrichtung von Spesen. Abgerechnet wird die effektive Lektionsdauer.
Stundenlohn Administration: Der Bruttostundensatz für die Administration deckt den Aufwand die Kommunikation und Koordination zwischen Kursleitung und Eltern pauschal ab und wird zu einem eigenen Stundenansatz verrechnet. Mitarbeitende, die nur administrativ arbeiten, werden zum selben Bruttostundenansatz entschädigt.
Ferienanteil: In allen Stundenansätzen ist der ausbezahlte Ferienanteil von 10.64% separat ausgewiesen und Teil des Bruttolohns.
Kinderzulagen: Allfällige Kinderzulagen sind im Jahreslohn nicht enthalten. Die Kinderzulagen werden gestützt auf den Arbeitsort der Mitarbeitenden festgelegt und richten sich nach den geltenden kantonalen Bestimmungen. Sie werden in 12 gleich hohen Anteilen mit den monatlichen Lohnzahlungen ausbezahlt.
Reisespesen: Die Reisespesen werden jeweils ab Zentrum Stadt Bern bis zum Einsatzort und zurück als Pauschale in Ergänzung zum Stundenlohn ausbezahlt. Der Ansatz richtet sich nach den Libero-Tarifen.
Allgemeine Spesen: Vom Grundsatz her bedürfen sämtliche berufsbedingten Auslagen (Spesen) der vorgängigen Zustimmung durch SWIM EVENTS. Zudem muss jede Spesenauszahlung bzw. -abrechnung vor der Auszahlung durch den Vorgesetzten visiert werden; damit werden die materielle Angemessenheit und die formelle Ordnungsmässigkeit bestätigt.
Abzüge: Vom Bruttolohn werden die vertraglichen und gesetzlichen Beiträge abgezogen für:
- AHV, IV, EO und ALV
- Quellensteuer bei ausländischen Mitarbeitenden
Vorschüsse werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemäss Art. 323.4 OR gewährt.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis kann unter Einhaltung von einer Mindestfrist von 2 Monaten auf ein beliebiges Datum gekündigt werden. Aus Rücksicht auf die Kursteilnehmer soll während eines Kursblocks ein Leiterwechsel vermieden werden. Sollte die Kündigung folglich auf ein Datum während eines vereinbarten Kursblock fallen, erstreckt sich das Arbeitsverhältnis automatisch bis zum Abschluss des Kursblocks.
Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und muss auf Verlangen begründet werden.
Für die Kündigung zur Unzeit und für die fristlose Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen (Art. 336c ff. OR).
Der Arbeitgeber und die Mitarbeitenden können das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen auf jeden Zeitpunkt beenden. Der Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform.
Ferien und Abwesenheiten
Ferien: Der Mitarbeitende hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Ferien von 5 Wochen bis und mit dem Kalenderjahr. Die Ferientage werden jeweils mit der verrechneten Arbeitsstunde mit 10.64% mit ausbezahlt.
Feiertage: Kurse finden nur ausnahmsweise an Feiertagen statt. Mit der Einwilligung zur Kursleitung nimmt die Arbeitnehmende diese in Kauf und wird nicht kompensiert.
Lohnfortzahlungen
Allgemein: Mitarbeitende im Stundenlohn haben im Krankheit- oder Unfallfall Anspruch auf Lohnfortzahlung im Rahmen der betrieblichen Krankentaggeld- resp. Unfallversicherung. Der versicherte Lohn entspricht dem durchschnittlich erzielten AHV-pflichtigen Bruttolohn der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Bei kürzerer Anstellungsdauer wird der Durchschnitt seit Eintritt berechnet.
Während der Arbeitsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf zusätzliche Einsatzstunden oder Kompensation nicht geplanter Einsätze.
Arztzeugnis: Bei Arbeitsverhinderung in Folge Krankheit oder Unfall hat der Mitarbeitende unaufgefordert ab dem 4. Krankheitstag ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Ausnahmsweise kann der Arbeitgeber ab dem ersten Abwesenheitstag ein ärztliches Zeugnis verlangen.
SWIM EVENTS behält sich zudem das Recht vor, den Mitarbeitenden zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung aufzubieten; die Kosten trägt in diesem Fall SWIM EVENTS.
Krankheit: Für die Dauer von 730 Tagen gewährt SWIM EVENTS bei unverschuldeter, vorübergehender Arbeitsverhinderung durch Krankheit. Während den ersten 30 Tagen (je Krankheitsfall) leistet der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung zu 100% auf Basis des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades (siehe Ausführung betr. versicherten Lohn). Anschliessend werden 80% des durchschnittlichen, versicherten Lohns geleistet.
Die Prämien der Krankentaggeldversicherung trägt zu 100% SWIM EVENTS. Das Taggeld der Versicherung wird an SWIM EVENTS ausbezahlt.
Unfall: Die Mitarbeitenden sind gegen Berufsunfall und Nichtberufsunfall zu den obligatorischen Leistungen versichert. Die Prämie für die Berufsunfallversicherung und Nichtberufs-unfallversicherung geht zu 100% zu Lasten von SWIM EVENTS.
Die Lohnfortzahlung richtet sich nach dem gleichen Prinzip wie bei der Kollektiv-Krankenversicherung, gilt aber ab dem 3. Tag und wird an SWIM EVENTS ausbezahlt.
Militär-, Zivil- oder Ersatzdienst: Während der obligatorischen Grundausbildung, der gesamten Dauer des zivilen Ersatzdiensts und des Durchdienerdiensts werden keine Lohnleistungen erbracht. Für alle übrigen obligatorischen Dienstleistungen beträgt die Lohnfortzahlung während 30 Kalendertagen innerhalb eines Kalenderjahrs 100% des Jahreslohns. Zivilschutzdienst, sowie von weiblichen Angehörigen der Armee geleisteter Militär- oder Rotkreuzdienst ist der Militärdienstpflicht gleichgestellt.
Freiwillige Leistungen
Ausrüstung: Gegen Quittung erhalten die Mitarbeitenden ab dem zweiten Anstellungsjahr 50% (max. CHF 100.00) vom Nettopreis eines effektiv gekauften Trockenanzuges erstattet. Bedingung ist, dass die Mitarbeiterin pro Jahr mindestens zwei Schwimmkurse bei Swim-Events erteilt. Der Anspruch kann von der Mitarbeiterin alle zwei Jahre geltend gemacht werden, sofern die oben erwähnten Bedingungen (Kauf Trockenanzug, mind. zwei Kurse pro Jahr) erfüllt sind.
Ausbildung: Angebotene interne Weiterbildungen sind für die Mitarbeitenden kostenlos, erfolgen aber ausserhalb der Arbeitszeit und lösen keinen Lohnanspruch aus. Externe Weiterbildungen werden von SWIM EVENTS auf Gesuch der Mitarbeiterin unterstützt. Die Kostenbeteiligung an der externen Weiterbildung sowie daran geknüpfte Bedingungen werden in einer schriftlichen Weiterbildungsvereinbarung zwischen SWIM EVENTS und der Mitarbeitenden geregelt.
An den wiederkehrenden Ausbildung- und Refreshkurskosten beteiligt sich SWIM EVENTS zu 50%, wenn die Arbeitnehmerin nicht noch in weiteren Schwimmschulen tätig ist.
Bonus: Bei erfolgreichem Jahresabschluss kann SWIM EVENTS seinen Arbeitnehmenden einen Anteil am finanziellen Erfolg ausbezahlen. Ob und in welchen Umfang entscheidet der Vorstand.
Vorstand SWIM EVENTS, im Mai 2026
Rainer Gilg und Elena Diener

